Ihre Full-Service Strafrecht Kanzlei
Im Strafrecht gibt es unterschiedliche Deliktsbereiche und verschiedene prozessuale Positionen - nicht immer ist die klassische Verteidigung gefragt.
Als Fachanwältin für Strafrecht biete ich Ihnen Unterstützung in sämtlichen strafrechtlichen Bereichen und berate Sie neben der klassischen Strafverteidigung auch als Zeuge oder geschädigte Person. Neben Wahlmandaten werde ich von den Gerichten regelmäßig als Pflichtverteidigerin, Zeugenbeistand oder Nebenklagevertreterin beigeordnet.
Die "großen" Bereiche im Strafrecht sind:
Allgemeines Strafrecht
Hierunter fallen Äußerungsdelikte, wie z.B. Beleidigungen, Vermögensdelikte, wie z.B. Diebstahl, Körperverletzungsdelikte oder Sachbeschädigungen, ebenso wie Bedrohungen und Nötigungen oder Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Da schwerwiegende Ermittlungsmaßnahmen, wie Durchsuchungen oder im schlimmsten Fall eine Festnahme in diesem Bereich des Strafrechts regelmäßig nur in besonderen, schweren Fallkonstellationen angeordnet werden, liegt die Konsultation eines Anwalts nicht unbedingt auf der Hand. Doch gerade in diesem Bereich des Strafrechts kann ein frühes anwaltliches Tätigwerden oft wichtigen Einfluss auf das Verfahren nehmen und die Weichen für eine pragmatische Lösung stellen.
Kapitalstrafrecht
Hierunter werden die Taten gegen das menschliche Leben, die sog. Tötungsdelikte, erfasst, d.h. (versuchter) Mord und Totschlag. Ein solcher Tatvorwurf geht in der Regel mit Untersuchungshaft und anderen einscheidenden strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen einher.
Der sog. Schwurgerichtsprozess, in welchem Tötungsdelikte verhandelt werden, erweckt meist große mediale Aufmerksamkeit. Ein konsequenter Umgang mit den Medien kann hier zusätzliche Aufregung ersparen.
Aber auch Sachverständige und Kriminaltechniker spielen eine wichtige Rolle. Prozesserfahrung ist hier unerlässlich, um eine nachhaltige Strategie zu entwickeln und diese je nach Entwicklung des Prozesses entsprechend anpassen zu können.
Da Tötungsdelikte hohen Strafandrohungen unterliegen, sollte hier von Beginn an anwaltlicher Beistand hinzugezogen werden.
Jugendstrafrecht
Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Konsequenz dessen sind prozessuale Abweichungen und Sonderregeln. Dies gilt auch für die Sanktionen: Der Fokus liegt nicht auf der Pönalisierung sondern der Erziehung, weshalb Sozialpädagogen in Form der Jugendgerichtshilfe einbezogen werden und sozialpädagogische Maßnahmen anstelle der klassischen Strafen eingesetzt werden.
Eine Sonderposition haben Heranwachsende (18. bis 21. Lebensjahr): Hier kann je nach Reife Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen.
Aufgrund dieser Besonderheiten sind fundierte Kenntnisse im Jugendstrafrecht unerlässlich, um die Konsequenzen so gering wie möglich zu halten und damit die Zukunft nicht zu verbauen.
Verkehrsstrafrecht
Hierunter fallen strafbewehrte Handlungen, die sich im Straßenverkehr abspielen.
Klassiche Beispiele sind die Trunkenheitsfahrt oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Aber auch verbotene Kraftfahrzeugrennen oder die Gefährdung des Straßenverkehrs sind keine Seltenheit.
Da im Kontext solcher Vorwürfe der Entzug der Fahrerlaubnis immer ein Thema ist, und für die meisten Betroffenen existenzielle Konsequenzen haben kann, ist eine frühe anwaltliche Beratung unerlässlich. So können - sofern strategisch sinnvoll - schon früh Maßnahmen zum Nachweis der Geeignetheit zum Führen eines Fahrzeuges, wie Abstinenznachweise, Bestätigungen über verkehrspsychologische Beratung oder vergleichbare Kurse, eingeleitet werden, die Weichen für eine pragmatische Lösung stellen.
Auch die Einziehung des Kfz, mit dem die Straftat begangen wurde, kann ein Thema sein. Da die Einziehung gerade im Verkehrsrecht einen enormen (wirtschaftlichen) Eingriff darstellt, sollte hierzu kompetente anwaltliche Beratung erfolgen.
Sexualstrafrecht
Das Sexualstrafrecht ist insbesondere politisch präsent wie kein anderer Bereich. Gesellschaftliche und sozialpolitische Entwicklungen werden regelmäßig im Sexualstrafrecht ausgetragen.
Für Beschuldigte kann schnell die Reputation gefährdet werden - insbesondere, wenn das Verfahren noch nicht beendet und eine rechtliche Einordnung noch nicht getroffen wurde. Neben reinen strafrechtlichen Konsequenzen stellen berufliche und private Folgen durch Stigmatisierung häufig eine zusätzliche Belastung dar.
Für Geschädigte ist das Verfahren oft undurchsichtig, retraumatisierend und ermüdend aufgrund der langen Verfahrensdauer. Da der Beschuldigte im Strafprozess im Mittelpunkt steht, fühlen sich Geschädigte, die im Sexualstrafrecht meist das einzige Beweismittel sind, nicht wahrgenommen und objektisiert. Rechtliche Bewertungen und die damit zusammenhängenden Entscheidungen der Strafverfolgungsbehörden sind für die Geschädigten in der Regel nicht nachvollziehbar.
Eine allumfassende, fundierte Beratung ist daher unerlässlich.
Wirtschaftsstrafrecht
Grundsätzlich fallen hierunter bestimmte Delikte, die im geschäftlichen Kontext anzutreffen sind (Untreue, Korruption, Bestechlichkeit, etc.). Die Grenzen des erlaubten und des strafbewehrten Handelns sind hier oft fließend. Besonderheiten, wie die Haftung von Geschäftsführern oder das als Folge mögliche Berufsverbot für Geschäftsführer, gehören ebenfalls zum Wirtschaftsstrafrecht. Die Beratung von Unternehmen - sei es bei konkreten Ermittlungen oder im Compliance Bereich - wird ebenfalls unter diesen Begriff subsumiert.
Hinzu kommt auch hier meist das Einziehungsrecht, dass je nach Fallkonstellation gravierende wirtschaftliche Folgen haben kann, sowie einschneidende Ermittlungsmaßnahmen, wie beispielsweise Durchsuchungen. Je nach Bekanntheitsgrad ist regelmäßig auch die Auseinandersetzung mit den Medien ein Thema.
Entsprechende Fälle werden bei Polizei, Staatsanwaltschaft und den Gerichten von speziellen Wirtschaftsabteilungen bzw. -kammern bearbeitet. Umso wichtiger ist eine frühe und kompetente anwaltliche Beratung, um das fachliche Gleichgewicht aufrecht zu erhalten.
Betäubungsmittel-strafrecht
Hierunter fällt der gesetzlich verbotene Umgang mit bestimmten Substanzen. Das kann beispielsweise die Überschreitung der legalen Besitzmenge von Cannabis nach dem KCanG oder der Handel mit Betäubungsmitteln im Sinne des BtMG sein.
Gerade in Bayern wird der verbotene Umgang mit Betäubungsmitteln streng verfolgt und oft entsprechend hart sanktioniert. Je nach Konstellation werden zudem regelmäßig strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen, Telekommunikationsüberwachung oder im schlimmsten Fall Untersuchungshaft angeordnet.
Oft sind hier auch führerscheinrechtliche oder suchttherapeutische Aspekte mitzuberücksichtigen. Erfahrung im Umgang mit den jeweiligen Behörden, Institutuionen und Sachverständigen ist daher dringend zu empfehlen.
Schnelles Handeln, Erfahrung hinsichtlich der betäubungsmittelrechtlichen Besonderheiten und kompetente anwaltliche Beratung sind daher für eine effiziente Verteidigung unumgänglich.
Haft und
Strafvollstreckung
Strafvollstreckung meint das "Eintreiben" der Strafe, nachdem eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist. Das kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe sein, die Einhaltung von Bewährungsauflagen oder im Jugendstrafrecht das Befolgen von Weisungen.
Die Zuständigkeit der Behörden wechselt, es gelten andere prozessuale Vorschriften und oft sind weitere Institutionen, wie z.B, Haftanstalten, involviert. Gerade die Vollstreckung von Freiheitsstrafen kann zu Problemen und entsprechendem Beratungsbedarf führen: Wo wird die Strafe vollstreckt? Wann muss ich die Strafe antreten? Lässt sich der Haftantritt verschieben? Was muss ich beachten?
Die Frage der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einem Haftaufenthalt stellt sich jedoch nicht nur im Rahmen der Strafvollstreckung. Die Untersuchungshaft, d.h. die Festnahme und Inhaftierung schon während des Ermittlungsverfahrens, führt regelmäßig zu Unklarheiten.
Eine Verteidigung, die sich auch mit den vollstreckungsrechtlichen Besonderheiten bzw. den Regelungen im Rahmen der Untersuchungshaft auskennt, ist daher essenziell.
Nebenklage-
vertretung
Für ausgewählte Delikte gewährt die Strafprozessordnung Geschädigten eine gesonderte Rechtsposition: Sie sind nicht nur Zeugen, sondern können sich dem Strafverfahren als sogenannte Nebenkläger anschließen und sind in der Folge mit besonderen Rechten ausgestattet, die nicht jeder Geschädigte hat. Hierzu zählen unter anderem gesonderte Akteneinsichtsrechte, Fragerechte im Rahmen der Hauptverhandlung, die Möglichkeit, Beweisanträge zu stellen sowie einen Schlussvortrag (Plädoyer) zu halten.
Um diese Rechte bestmöglich zu nutzen und so Einfluss auf das Strafverfahren nehmen zu können, sollte eine erfahrene Nebenklagevertretung mit fundierten strafprozessualen Kenntnissen als Beistand hinzugezogen werden.
Unter bestimmten Voraussetzung ist die gerichtliche Beiordnung einer Nebenklagevertretung, d.h. eines anwaltlichen Beistandes, möglich. Eine frühzeitige Beratung hierzu kann Ihnen je nach Konstellation unnötige Kosten einsparen.
Zeugenbeistand
Als Zeuge ist man verpflichtet, auszusagen und dies wahrheitsgemäß, es sei denn, eine der gesetzlichen Ausnahmeregelungen greift (sog. Zeugnis- bzw. Auskunftsverweisungerungsrecht). Ob eine solche Ausnahmeregelung vorliegt und inwieweit diese berechtigt, nicht auszusagen, ist nicht immer eindeutig und lässt sich meist nur durch anwaltliche Beratung klären.
Die weiteren Schritte sollten dann unbedingt anwaltlich begleitet werden, um sicherzustellen, dass ein etwaiges Zeugnis-/Auskunftsverweigerungsrecht von den Strafverfolgungsbehörden auch entsprechend berücksichtigt wird.
Bei Zweifeln sollte man sich nicht ohne einen Zeugenbeistand in eine Vernehmungssituation begeben. Das gilt bereits für polizeiliche Vernehmungen.
Anzeigenerstattung
Die anwaltliche Anzeigenerstattung kann verschiedene Hintergründe haben.
Vorgeschrieben ist es nicht, d.h. grundsätzlich kann jeder, der einen Sachverhalt zur Kenntnis der Strafverfolgungsbehörden bringen will, selbst und ohne anwaltliche Begleitung zur Polizei gehen und eine Anzeige erstatten.
Eine anwaltliche Anzeige hat - insbesondere in komplexen Fällen - jedoch den Vorteil, dass der Sachverhalt bereits geordnet und rechtlich geprüft dargestellt wird und den Ermittlungsbehörden so Zeit erspart und das Wesentliche verdeutlicht wird. Zudem kann die anwaltliche Beratung, die der Anzeigenerstattung vorausgeht, zur Sicherung weiterer Beweismittel führen und so den Ermittlungserfolg und die Durchsetzung der eigenen Rechte stützen.
Adhäsionsverfahren
Hierbei handelt es sich um eine prozessuale Besonderheit, um zivilrechtliche Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche ausnahmsweise im Strafverfahren durchzusetzen. Das bedeutet für die Betroffenen, dass ein zusätzlicher Zivilprozess erspart werden kann, was insbesondere finanziellen aber auch zeitlichen und psychologischen Mehrwert haben kann.
Allerdings eignet sich nicht jeder Anspruch für eine Geltendmachung im Strafverfahren. Eine frühe, fundierte anwaltliche Beratung kann hier Klarheit verschaffen und womöglich viel Zeit, Geld und Nerven einsparen.